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Berufliche Vorsorge

Wir kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die zweckgemässe Verwendung von Vorsorgevermögen durch die Vorsorgeeinrichtungen, Revisionsstellen und Experten für die berufliche Vorsorge.

Dienstleistungen in der Übersicht

Wir prüfen Urkunden, Reglemente und jährliche Berichterstattungen der Vorsorgeeinrichtungen. Zudem nehmen wir Einsicht in die Berichte der Revisionsstellen und der Experten für berufliche Vorsorge.


Weitere Dienstleistungen sind:

Genehmigungen, Rechtspflege, Überprüfung Teilliquidation, Entscheide betreffend Informationsstreitigkeiten und Rechtsauskünfte.


Zudem führen wir das Register der beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen.

Rechtsauskünfte

Während unseren Bürozeiten (Montag - Freitag 09.00 – 12.00 und 13.30 – 16.30) erteilen wir telefonische Rechtsauskünfte. Telefon: 058 331 25 00. Wir bitten Sie jedoch, Ihre Anfragen schriftlich an info@atioz.ch zu richten.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für Auskünfte betreffend Ihrer Vorsorgeeinrichtung an Ihren Arbeitgeber wenden müssen.


Für Fragen im Zusammenhang mit dem Anschluss Ihres Arbeitgebers an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge wenden Sie sich bitte an die für Ihren Arbeitgeber zuständige Ausgleichskasse der AHV. Diese prüft, ob ein Arbeitgeber bei einer Vorsorgeeinrichtung oder an die zuständige Sozialversicherungsanstalt angeschlossen ist.

Mehr dazu finden Sie in unseren FAQ.

Prüfungen

Handlungen von Vorsorgeeinrichtungen, die mit Beschluss des Stiftungsrates gültig sind und von uns nur repressiv geprüft werden, d.h. wir intervenieren nur bei Mängeln:

Berichterstattungen

  • Einforderung von periodischen Berichterstattungen der Vorsorgeeinrichtungen

  • Einsichtnahme in die Berichte der Revisionsstelle und des Experten für berufliche Vorsorge

  • Treffen von Massnahmen (Empfehlung, Ermahnung, Ordnungsbusse, Weisung/Auflage, Suspendierung) zur Behebung von Mängeln


Rechtserlasse (Leistungsreglemente, Organisationsreglemente, Anlagereglemente, Anschlussvereinbarungen)

  • Prüfung auf Übereinstimmung der reglementarischen Bestimmungen mit den gesetzlichen Vorschriften und der Urkunde

Genehmigungen

Vorgänge bei Vorsorgeeinrichtungen, die wir mit konstitutiver Wirkung genehmigen, d.h. sie erlangen ihre Gültigkeit erst mit dem Eintritt der Rechtskraft unserer Verfügung:

  • Aufsichtsübernahme

  • Abänderung der Organisation oder des Zwecks und Urkundenänderung

  • Sitzverlegung

  • Aufhebung

  • Teilliquidationsreglemente

  • Verteilungspläne bei Gesamtliquidationen

  • Fusionen und Teilfusionen

Rechtspflege

Erlass von Entscheiden zu:

  • Überprüfung konkreter Teilliquidationen

  • Rechtsmitteln (BVG-Aufsichtsbeschwerde/Revisionsbegehren)

  • Rechtsbehelfen (Anzeige, Wiedererwägungsgesuch)

  • Verfassen von Vernehmlassungen im Instanzenzug

  • Informationsstreitigkeiten