Berufliche Vorsorge
Dienstleistungen in der Übersicht
Dienstleistungen in der Übersicht
Wir prüfen Urkunden, Reglemente und jährliche Berichterstattungen der Vorsorgeeinrichtungen. Zudem nehmen wir Einsicht in die Berichte der Revisionsstellen und der Experten für berufliche Vorsorge.
Weitere Dienstleistungen sind:
Genehmigungen, Rechtspflege, Überprüfung Teilliquidation, Entscheide betreffend Informationsstreitigkeiten und Rechtsauskünfte.
Zudem führen wir das Register der beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen.
Rechtsauskünfte
Rechtsauskünfte
Während unseren Bürozeiten (Montag - Freitag 09.00 – 12.00 und 13.30 – 16.30) erteilen wir telefonische Rechtsauskünfte. Telefon: 058 331 25 00. Wir bitten Sie jedoch, Ihre Anfragen schriftlich an info@atioz.ch zu richten.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für Auskünfte betreffend Ihrer Vorsorgeeinrichtung an Ihren Arbeitgeber wenden müssen.
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Anschluss Ihres Arbeitgebers an eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge wenden Sie sich bitte an die für Ihren Arbeitgeber zuständige Ausgleichskasse der AHV. Diese prüft, ob ein Arbeitgeber bei einer Vorsorgeeinrichtung oder an die zuständige Sozialversicherungsanstalt angeschlossen ist.
Mehr dazu finden Sie in unseren FAQ.
Prüfungen
Prüfungen
Handlungen von Vorsorgeeinrichtungen, die mit Beschluss des Stiftungsrates gültig sind und von uns nur repressiv geprüft werden, d.h. wir intervenieren nur bei Mängeln:
Berichterstattungen
Einforderung von periodischen Berichterstattungen der Vorsorgeeinrichtungen
Einsichtnahme in die Berichte der Revisionsstelle und des Experten für berufliche Vorsorge
Treffen von Massnahmen (Empfehlung, Ermahnung, Ordnungsbusse, Weisung/Auflage, Suspendierung) zur Behebung von Mängeln
Rechtserlasse (Leistungsreglemente, Organisationsreglemente, Anlagereglemente, Anschlussvereinbarungen)
Prüfung auf Übereinstimmung der reglementarischen Bestimmungen mit den gesetzlichen Vorschriften und der Urkunde
Genehmigungen
Genehmigungen
Vorgänge bei Vorsorgeeinrichtungen, die wir mit konstitutiver Wirkung genehmigen, d.h. sie erlangen ihre Gültigkeit erst mit dem Eintritt der Rechtskraft unserer Verfügung:
Aufsichtsübernahme
Abänderung der Organisation oder des Zwecks und Urkundenänderung
Sitzverlegung
Aufhebung
Teilliquidationsreglemente
Verteilungspläne bei Gesamtliquidationen
Fusionen und Teilfusionen
Rechtspflege
Rechtspflege
Erlass von Entscheiden zu:
Überprüfung konkreter Teilliquidationen
Rechtsmitteln (BVG-Aufsichtsbeschwerde/Revisionsbegehren)
Rechtsbehelfen (Anzeige, Wiedererwägungsgesuch)
Verfassen von Vernehmlassungen im Instanzenzug
Informationsstreitigkeiten