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Rechnungsstellung der Aufsichtsgebühr 2026
Ab dem Jahr 2026 erfolgt die Rechnungsstellung der jährlichen Aufsichtsgebühr unabhängig von der Rückmeldung zur Jahresberichterstattung. Die Aufsichtsgebühr wird gemäss Gebührenreglement (GebR) vom 7. November 2025* in Rechnung gestellt.
Zudem erhalten die Stiftungen künftig eine Rückmeldung zum Ergebnis der Prüfung der Unterlagen zur Jahresberichterstattung. Diese Rückmeldung ersetzt (bei den bis Ende 2025 von der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht beaufsichtigten Einrichtungen) die bisherige Verfügung zur Jahresberichterstattung.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis für diese Anpassung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mai 2026
Rechnungsstellung der Aufsichtsgebühr 2026
Ab dem Jahr 2026 erfolgt die Rechnungsstellung der jährlichen Aufsichtsgebühr unabhängig von der Rückmeldung zur Jahresberichterstattung. Die Aufsichtsgebühr wird gemäss Gebührenreglement (GebR) vom 7. November 2025* in Rechnung gestellt.
Zudem erhalten die Stiftungen künftig eine Rückmeldung zum Ergebnis der Prüfung der Unterlagen zur Jahresberichterstattung. Diese Rückmeldung ersetzt (bei den bis Ende 2025 von der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht beaufsichtigten Einrichtungen) die bisherige Verfügung zur Jahresberichterstattung.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis für diese Anpassung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mai 2026
Der ATIOZ-Newsletter ist live!
Mit Impulsen und Neuigkeiten zu aktuellen Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden. Zwei Ausgaben – ein Newsletter: Wählen Sie die für Sie relevanten Inhalte – entweder für klassische Stiftungen oder für Vorsorgeeinrichtungen.
Lesen Sie jetzt:
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April 2026
Der ATIOZ-Newsletter ist live!
Mit Impulsen und Neuigkeiten zu aktuellen Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden. Zwei Ausgaben – ein Newsletter: Wählen Sie die für Sie relevanten Inhalte – entweder für klassische Stiftungen oder für Vorsorgeeinrichtungen.
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April 2026
Wichtige Informationen zur Berichterstattung 2025: Wegleitungen verfügbar
Erhalten Sie alle relevanten Informationen zu den Neuerungen für die Berichterstattung 2025 im Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG) sowie bei klassischen Stiftungen. Laden Sie die aktuellen Wegleitungen direkt herunter:
Die Dokumente für die Jahresberichterstattung sind elektronisch einzureichen. Nutzen Sie dazu den erweiterten Dokumentenupload von ATIOZ. Dieser bietet eine sichere und effiziente Möglichkeit, Ihre Daten hochzuladen und unterstützt eine reibungslose, digitale Zusammenarbeit.
Weitere Informationen sowie das Merkblatt für den Dokumentenupload finden Sie unter: Dokumentenupload.
Übrigens: Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand! Abonnieren Sie unseren Newsletter.
März 2026
Wichtige Informationen zur Berichterstattung 2025: Wegleitungen verfügbar
Erhalten Sie alle relevanten Informationen zu den Neuerungen für die Berichterstattung 2025 im Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG) sowie bei klassischen Stiftungen. Laden Sie die aktuellen Wegleitungen direkt herunter:
Die Dokumente für die Jahresberichterstattung sind elektronisch einzureichen. Nutzen Sie dazu den erweiterten Dokumentenupload von ATIOZ. Dieser bietet eine sichere und effiziente Möglichkeit, Ihre Daten hochzuladen und unterstützt eine reibungslose, digitale Zusammenarbeit.
Weitere Informationen sowie das Merkblatt für den Dokumentenupload finden Sie unter: Dokumentenupload.
Übrigens: Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand! Abonnieren Sie unseren Newsletter.
März 2026
Evaluation zur BVG Strukturreform
Die ATIOZ begrüsst den Postulatsbericht und wertet die Evaluation zur Strukturreform BVG aus.
Sie wird den vom Bundesrat veröffentlichten Bericht analysieren und sich mit der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden und der OAK BV über die Ergebnisse der Prüfung verständigen.
Aus Sicht der ATIOZ hat sich das Aufsichtssystem bewährt, die berufliche Vorsorge ist finanziell stabil und krisenresistent. Gleichzeitig sind Weiterentwicklungen sinnvoll.
April 2026
Evaluation zur BVG Strukturreform
Die ATIOZ begrüsst den Postulatsbericht und wertet die Evaluation zur Strukturreform BVG aus.
Sie wird den vom Bundesrat veröffentlichten Bericht analysieren und sich mit der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden und der OAK BV über die Ergebnisse der Prüfung verständigen.
Aus Sicht der ATIOZ hat sich das Aufsichtssystem bewährt, die berufliche Vorsorge ist finanziell stabil und krisenresistent. Gleichzeitig sind Weiterentwicklungen sinnvoll.
April 2026