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Informationen zur Rechnungsstellung für klassische Stiftungen
Das Gebührenreglement der ATIOZ wurde vom Verwaltungsrat der ATIOZ am 7. November 2025 erlassen und vom Konkordatsrat, der sich aus Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern aller Konkordatskantone zusammensetzt, genehmigt. Es berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben zum Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Die jährliche Aufsichtsgebühr wird unter anderem anhand der individuellen Bilanzsumme bemessen und unterscheidet neu zwischen klassischen Stiftungen mit und ohne Betrieb. Dadurch wird dem unterschiedlichen Aufsichtsaufwand der verschiedenen Stiftungstypen Rechnung getragen und eine verursachergerechte Finanzierung der Aufsichtstätigkeit sichergestellt.
Weiterführende Informationen zur Gebührenbemessung finden Sie im nachstehenden Informationsschreiben als PDF.
Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (OSTA) sowie die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) veröffentlichen ihre letzten Geschäftsberichte 2025 vor dem Zusammenschluss zur neuen interkantonalen Anstalt ATIOZ, BVG- und Stiftungsaufsicht Tessin, Ostschweiz und Zürich.
Beide Organisationen weisen auf die steigenden Anforderungen an die Aufsicht über Pensionskassen und klassische Stiftungen hin. Insbesondere die fortschreitende Konsolidierung in der beruflichen Vorsorge sowie die zunehmende Komplexität operativ tätiger Stiftungen erhöhen die Anforderungen an eine koordinierte und professionelle Aufsicht.
Die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen wird insgesamt als stabil beurteilt. Nach dem anspruchsvollen Jahr 2022 konnten sich die Reserven mehrheitlich wieder erholen, sodass sich die meisten Einrichtungen heute im finanziellen Gleichgewicht befinden. Einzelne komplexe Sammeleinrichtungen bleiben jedoch weiterhin im Fokus der Aufsicht.
Trotz zusätzlicher Belastungen im Berichtsjahr konnten beide Behörden ihre operative Leistungsfähigkeit auf hohem Niveau halten und die Digitalisierung weiter vorantreiben. Gleichzeitig danken sie ihren Mitarbeitenden, den beteiligten Kantonen sowie den Partnerinstitutionen für die Unterstützung.
Auch im Rahmen der neuen interkantonalen Anstalt ATIOZ wird die Aufsicht vorausschauend risikobasiert sowie kundenorientiert wahrgenommen.
Die ATIOZ begrüsst den Postulatsbericht und wertet die Evaluation zur Strukturreform BVG aus.
Sie wird den vom Bundesrat veröffentlichten Bericht analysieren und sich mit der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden und der OAK BV über die Ergebnisse der Prüfung verständigen.
Aus Sicht der ATIOZ hat sich das Aufsichtssystem bewährt, die berufliche Vorsorge ist finanziell stabil und krisenresistent. Gleichzeitig sind Weiterentwicklungen sinnvoll.
Ab dem Jahr 2026 erfolgt die Rechnungsstellung der jährlichen Aufsichtsgebühr unabhängig von der Rückmeldung zur Jahresberichterstattung. Die Aufsichtsgebühr wird gemäss Gebührenreglement (GebR) vom 7. November 2025* in Rechnung gestellt.
Zudem erhalten die Stiftungen künftig eine Rückmeldung zum Ergebnis der Prüfung der Unterlagen zur Jahresberichterstattung. Diese Rückmeldung ersetzt (bei den bis Ende 2025 von der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht beaufsichtigten Einrichtungen) die bisherige Verfügung zur Jahresberichterstattung.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und das Verständnis für diese Anpassung. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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